Nutzungsvereinbarung und Datenschutzbestimmung der Lernplattform ELLI

Nutzungsvereinbarung der Lernplattform ELLI

Präambel
In Ergänzung zur Benutzungsordnung für Informationsverarbeitungssysteme der Hochschule Bremerhaven regelt diese Vereinbarung die Nutzung der Lernplattform ELLI der Hochschule Bremerhaven. Die Hochschule stellt die Lernplattform als Lern-, Informations- und Kooperationssystem zur Unterstützung von Studium, Lehre, Verwaltung, Weiterbildung sowie Projekten für Mitarbeiter:innen, Lehrbeauftragte, Studierende und Kooperationspartner zur Verfügung.

1 Benutzerkreis, Anmeldung und Deaktivierung des Hochschul-Accounts

  1. Die Nutzer:innen des Services sind in der Benutzungsordnung für Informationsverarbeitungssysteme der Hochschule Bremerhaven unter “Benutzerkreis und Aufgaben” beschrieben.
  2. Für die Anmeldung auf der Lernplattform ist ein gültiger Hochschul-Account erforderlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Benutzungsordnung für Informationsverarbeitungssysteme der Hochschule Bremerhaven unter “Formale Benutzungsberechtigung”. Ein Teil des Angebots auf der Lernplattform ist frei zugänglich.
  3. Die Berechtigung zur Nutzung der Lernplattform endet, sobald der Hochschul-Account durch das Rechenzentrum deaktiviert wird, z. B. nach dem Ausscheiden aus der Hochschule, der Beendigung des Lehrauftrags oder der Exmatrikulation.

2 Rechte und Pflichten der Nutzenden

2.1 Zulässige Verwendung des Service

  1. Es gelten die Pflichten wie in der Benutzungsordnung für Informationsverarbeitungssysteme der Hochschule Bremerhaven unter “Pflichten des Benutzers” beschrieben.
  2. Die Hochschule stellt lediglich die technische Infrastruktur der Lernplattform zur Verfügung und übernimmt keine Verantwortung für die dort gespeicherten Inhalte.

2.2 Nutzung von ELLI-Support und Beratung

ELLI-Support: Bei Fragen und Problemen rund um die Lernplattform nutzen Sie bitte ausschließlich das ELLI-Support-Formular. Die Nutzung des ELLI-Support-Formulars zur Bearbeitung von Support-Anfragen bietet mehrere Vorteile gegenüber der Bearbeitung per E-Mail oder Telefon. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir bei derartigen Anfragen auf unser Support-Formular verweisen.

Hilfe zur Selbsthilfe: Unser Ziel ist es, Nutzende zu befähigen, eigenständig Lösungen für ihre Probleme zu finden. Unser Angebot an Anleitungen und Tutorials unterstützt Sie bei der Arbeit mit der Lernplattform.
  1. Zentralisierte Kommunikation:
    1. Alle Anfragen werden an einem Ort gesammelt, was die Nachverfolgung und Verwaltung erleichtert.
    2. Es besteht keine Gefahr, dass Anfragen in einem überfüllten E-Mail-Posteingang verloren gehen oder übersehen werden.
  2. Dokumentation und Nachvollziehbarkeit:
    1. Jede Support-Anfrage wird automatisch dokumentiert, was eine lückenlose Historie der Kommunikation und der getroffenen Maßnahmen sicherstellt.
    2. Diese Dokumentation kann bei wiederkehrenden Problemen als wertvolle Referenz dienen.
  3. Priorisierung und Zuweisung:
    1. Anfragen können nach Dringlichkeit priorisiert und an die jeweils zuständigen Mitarbeitenden zugewiesen werden.
    2. Dies ermöglicht eine effizientere Ressourcennutzung und schnellere Problemlösung.
  4. Transparenz und Monitoring:
    1. Das Team kann den Fortschritt von Support-Anfragen in Echtzeit überwachen und sicherstellen, dass keine Anfrage unbeantwortet bleibt.
  5. Nutzerzufriedenheit:
    1. Nutzende können sich darauf verlassen, dass ihre Anfragen strukturiert und systematisch bearbeitet werden.
  6. Auswertungen und Verbesserungen:
    1. Das Sammeln und Auswerten von Daten aus dem Ticketsystem kann wertvolle Einblicke in häufig auftretende Probleme und die Leistung des Support-Teams geben.
    2. Diese Daten können genutzt werden, um den Support-Prozess kontinuierlich zu verbessern und Schulungsbedarfe zu identifizieren.

2.3 Nutzung von Inhalten

  1. Jeder Nutzer und jede Nutzerin verpflichtet sich, die Inhalte der Lernplattform, auf die sie zugreifen können, ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu nutzen und diese nicht zu kopieren, zu verkaufen, zu übertragen, zu veröffentlichen oder anderweitig an Dritte weiterzugeben. Dies gilt sowohl für Materialien von Kursleiterinnen und Kursleitern als auch für Beiträge von Teilnehmerinnen und Teilnehmern während des Kurses auf der Lernplattform.
  2. Eine Weitergabe geschützter Inhalte an Dritte oder eine Nutzung außerhalb der Lernplattform der Hochschule ist nur erlaubt, wenn die schriftliche Genehmigung der Rechteinhaber vorliegt, gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder die Inhalte explizit unter einer freien Lizenz wie Creative Commons stehen und diese die Nutzung abdeckt.

2.4 Einstellen von Inhalten

  1. Nutzerinnen und Nutzer können Dateien auf der Lernplattform hochladen, solange diese keine Urheberrechtsverletzungen oder Verstöße gegen andere gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter darstellen. Es liegt in der Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer sicherzustellen, dass beim Hochladen von Inhalten keine Urheber- oder Datenschutzrechte Dritter verletzt werden.
  2. Das Hochladen urheberrechtlich geschützter Materialien, für die Dritte die Verwertungsrechte besitzen, ist nur erlaubt, wenn eine rechtliche Grundlage dafür besteht. Mögliche rechtliche Grundlagen hierfür sind gesetzliche Nutzungsrechte wie das Zitatrecht (§ 51 UrhG) und die Schrankenregelung für Unterricht und Lehre (§ 60a UrhG) oder die Zustimmung bzw. Lizenz des Rechteinhabers.
  3. Nutzerinnen und Nutzer können geschütztes Material vollständig hochladen, wenn sie selbst die Verwertungsrechte besitzen.
  4. Alle Nutzerinnen und Nutzer willigen ausdrücklich ein, dass die von ihnen persönlich erstellten Inhalte im Kurs verwendet werden dürfen. Sie räumen der Hochschule Bremerhaven daher zeitlich unbegrenzt das nicht-exklusive Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, Speicherung und Vervielfältigung im Rahmen der Lernplattform ein.

2.5 Nutzung des Lernplattform-Mailsystems

Für die Nutzung des Lernplattform-Mailsystems gilt die E-Mail-Nutzungsordnung der Hochschule Bremerhaven.

ELLI-Mail ist ein Mailsystem der Lernplattform, das je nach Einstellung Kurs-, Gruppen- und andere Lernplattform-Mails lokal auf der Plattform speichert oder an Ihre Hochschul-Mail weiterleitet. Die Lernplattform dient hauptsächlich der plattforminternen Kommunikation und ist NICHT als Zugang zu Ihrem (Studierenden/Mitarbeitenden) E-Mail-Postfach gedacht. Die Studierenden- und Mitarbeitenden-Mail erreichen Sie jeweils über die entsprechende Schaltfläche unter ELLI-Mail.

Mails aus der Lernplattform können an Ihre Hochschul-Mail (Mitarbeitende oder Studierende) weitergeleitet werden, jedoch wird die Hochschul-Mail nicht mit dem Lernplattform-Postfach synchronisiert. Die Abwesenheitsbenachrichtigung muss sowohl im Hochschul-Mail-System als auch auf der Lernplattform separat aktiviert werden. Auf der Lernplattform können Sie über das Menü zu Ihrem Profilbild die Einstellungen aufrufen und anpassen.
Abbildung der Menüpunkte Mail und Einstellungen

2.6 Kategorie-, Kurs- und Gruppenadministration

  1. Die Pflege der auf der Lernplattform bereitgestellten Kursinhalte und Strukturen obliegt ausdrücklich den verantwortlichen Lehrenden bzw. der Person, die mit administrativen Rechten für einen bestimmten Bereich ausgestattet wurde.
  2. Insbesondere liegt der Zugang zu Kursen und Gruppen allein in deren Verantwortungsbereich.
  3. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass nach Abschluss der Veranstaltung der Zugang entsprechend reglementiert wird und die im Kurs gesammelten personenbezogenen Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben behandelt werden. Standardmäßig können Studierende nur innerhalb des jeweiligen Semesters Kursen beitreten. Bereits beigetretene Studierende können die Kursinhalte vergangener Kurse weiterhin nutzen. Diese Einstellungen können von den jeweiligen Lehrenden geändert werden.
Screenshot des Reiters Einstellungen eines Kurses

2.7 Nutzung der Datensammlung für personenbezogene Daten

Die Funktion "Datensammlung" ermöglicht die Erstellung einfacher Formulare sowie das systematische Sammeln, Ordnen und Speichern von Daten. Bei der Erhebung personenbezogener Daten muss jede erstellte Datensammlung von der verantwortlichen Person mindestens im Vier-Augen-Prinzip auf unberechtigte Zugriffe durch fehlerhafte Einstellungen überprüft werden.
  1. Einwilligung einholen: Die betroffene Person muss freiwillig, informiert und unmissverständlich in die Erhebung einwilligen.
  2. Zweck festlegen: Klar definieren, zu welchem Zweck die Daten erhoben werden.
  3. Datenschutzinformationen bereitstellen: Die betroffene Person muss über die Art, den Umfang und den Zweck der Datenerhebung informiert werden.
  4. Datensicherheit gewährleisten: Maßnahmen zur Sicherung der Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch treffen.
  5. Rechtsgrundlage prüfen: Sicherstellen, dass die Erhebung auf einer rechtlichen Grundlage basiert, z.B. Einwilligung oder Erfüllung eines Vertrags.
  6. Datenminimierung beachten: Nur die wirklich notwendigen Daten erheben.
  7. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen: Die Datenerhebung muss in einem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert werden.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hs-bremerhaven.de/de/intern/sonstige-einrichtungen/datenschutz .

2.8 Nutzung der Funktion "Lernfortschritt"

Mit der Funktion "Lernfortschritt" können Lernende schnell sehen, welche Bereiche sie bereits bearbeitet haben. Jeder Teilnehmende kann nur den eigenen Lernfortschritt einsehen. Lehrende können die Einhaltung des Lehrplans überprüfen und erfahren, wie die Lernenden mit ihren Materialien arbeiten.

Die Funktion "Lernfortschritt" ist ausschließlich im Bereich der Lehre und Weiterbildung einzusetzen. Sie darf nicht zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle von Kolleg:innen verwendet werden, beispielsweise in Arbeitsgruppen oder Gremien.

Wichtig: Die Lernplattform erhebt die Lernfortschrittsdaten für ein Objekt im Hintergrund, auch wenn kein Modus aktiviert wurde. Sollten Sie diesen also zu einem späteren Zeitpunkt aktivieren, werden auch alle in der Zwischenzeit angefallenen Lernstandsdaten angezeigt.

Es gibt zwei Möglichkeiten, auf den Lernfortschritt zuzugreifen: über den Lernfortschritt in Kurs oder Gruppe oder über den entsprechenden Reiter "Lernfortschritt" im jeweiligen Objekt. Der Lernfortschritt kann unter Lernfortschritt/Einstellungen deaktiviert werden.

Informationen zur Erfassung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Lernfortschritt finden Sie unter den Datenschutzbestimmung der Lernplattform ELLI unter Punkt 3 Nutzungsdaten.

2.9 Barrierearme Gestaltung von Inhalten

Als Hochschule setzen wir uns dafür ein, Barrieren so weit wie möglich abzubauen. Uns ist es wichtig, dass alle digitalen Informationen für jede Person zugänglich sind. Dazu gehört zum Beispiel, alternative Texte für Bilder bereitzustellen, barrierefreie Dateiformate zu verwenden und unsere Lernplattformen sowie Dokumente nach anerkannten Barrierefreiheitsrichtlinien zu gestalten. So stellen wir sicher, dass alle Hochschulangehörigen, auch jene mit Einschränkungen, problemlos auf die (Lehr-) Inhalte zugreifen und diese nutzen können. Barrierefreie Inhalte, wie alternative Texte und zugängliche Formate, fördern die gleichberechtigte Teilhabe und sind für alle Studierenden und Mitarbeitenden hilfreich.
Hilfen für die barrierefreie Gestaltung von digitalen Inhalten finden Sie unter "Barrierefreiheit ELLI"
  1. UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Deutschland hat die UN-BRK ratifiziert, die das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit sicherstellt. Hochschulen sind verpflichtet, diese Rechte zu gewährleisten.
  2. Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG): Das BremBGG verpflichtet öffentliche Stellen im Bundesland Bremen, einschließlich Hochschulen, zur barrierefreien Gestaltung ihrer Angebote. Dazu gehören auch digitale Lehrinhalte.
  3. Landeshochschulgesetz Bremen: In vielen Bundesländern, einschließlich Bremen, enthalten die Hochschulgesetze spezifische Regelungen zur Förderung der Barrierefreiheit. Das Bremische Hochschulgesetz fordert die Hochschulen auf, die Chancengleichheit und Barrierefreiheit zu gewährleisten.
  4. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0): Diese Verordnung konkretisiert die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, einschließlich der digitalen Lehrinhalte an Hochschulen.
  5. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Das AGG schützt vor Diskriminierung aufgrund von Behinderung und kann ebenfalls als Grundlage für die Verpflichtung zur Barrierefreiheit in der Bildung dienen.
Barrierefreiheit bezieht sich auf die Gestaltung von Produkten, Umgebungen, Programmen und Dienstleistungen so, dass sie von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen. Hier sind einige Aspekte, die die Darstellung von Barrierefreiheit umfassen können:
  1. Physische Barrierefreiheit:
    1. Rollstuhlrampen: Gebäude und öffentliche Bereiche sollten Rampen oder Aufzüge haben, um den Zugang für Rollstuhlfahrer zu ermöglichen.
    2. Breite Türen und Flure: Diese sollten ausreichend breit sein, um Rollstuhlfahrern die Bewegung zu erleichtern.
    3. Höhenverstellbare Einrichtungen: Tische, Arbeitsflächen und Schalter sollten höhenverstellbar sein.
  2. Visuelle Barrierefreiheit:
    1. Blindenleitsysteme: Taktile Bodenindikatoren und akustische Signale, die blinden oder sehbehinderten Menschen helfen, sich sicher zu bewegen.
    2. Großdruck und kontrastreiche Beschilderung: Erleichtert das Lesen für Menschen mit Sehbehinderungen.
  3. Auditive Barrierefreiheit:
    1. Induktionsschleifen und Hörhilfen: Geräte, die Menschen mit Hörbehinderungen unterstützen, z.B. in Theatern oder bei Vorträgen.
    2. Untertitel und Gebärdensprachdolmetscher: Für Fernsehsendungen, Filme, Konferenzen und öffentliche Veranstaltungen.
  4. Kognitive Barrierefreiheit:
    1. Einfache Sprache: Verwendung klarer und verständlicher Sprache in öffentlichen Dokumenten und Schildern.
    2. Visuelle Unterstützung: Piktogramme und Symbole, die Informationen für Menschen mit Lernschwierigkeiten leichter zugänglich machen.
  5. Digitale Barrierefreiheit:
    1. Webseiten und Apps: Gestaltung nach den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), um sicherzustellen, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten genutzt werden können.
    2. Screenreader-Kompatibilität: Webseiten sollten so gestaltet sein, dass sie von Screenreadern gelesen werden können, die von blinden oder sehbehinderten Menschen genutzt werden.
Durch die Berücksichtigung dieser Aspekte können wir eine inklusivere Gesellschaft schaffen, in der alle Menschen gleichberechtigt am Leben teilnehmen können.

2.10 Rechte-Verantwortlichkeit

Kategorie-, Kurs- und Gruppenadministrierende sind verantwortlich für die regelmäßige Überprüfung der Rechte und die Kontrolle der Abteilungs-, Kurs- oder Gruppenmitglieder.
  1. In Abteilungen finden Sie die aktuellen Kategorie-Administrierenden unter dem Reiter “Info”.
  2. In Gruppen und Kursen finden Sie alle Mitglieder unter dem Reiter “Mitglieder”.
  3. Die Angaben unter "Info" müssen bei Änderungen der Rechte über den Reiter "Metadaten" angepasst werden. 
Abbildung des Info-Reiters mit den aktuellen Kategorie-Rechten

2.11 Sicherung von Inhalten

Kategorie-, Kurs- und Gruppenadministrierende sind verantwortlich für die regelmäßige Sicherung ihrer Inhalte. Um eine Sicherung durchzuführen, wählen Sie den Reiter “Export”. Klicken Sie auf die Schaltfläche “Exportdatei erzeugen (XML)” und wählen Sie die zu exportierenden Inhalte aus. Nachdem die Exportdatei erstellt wurde, klicken Sie auf den Link “Download”.

3 Datenschutz

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzbestimmung der Lernplattform ELLI.
Die Datenschutzbestimmung informiert umfassend darüber, wie personenbezogene Daten der Nutzer verarbeitet, gespeichert und geschützt werden sowie darüber, welche Daten zu welchem Zeitpunkt für andere sichtbar sind. Sie fördert Transparenz und schützt die Rechte der betroffenen Personen.

4 Verbundene Dienste

Für die Nutzung zusätzlicher, eigenständiger Dienste, die in die zentrale Lernplattform integriert sind, gelten ergänzende Regelungen:
  • Videokonferenzdienst “BigBlueButton”
    • Durch die aktive Teilnahme an einer Webkonferenz stimmen Sie zu, dass Ihre Benutzerkennung an BigBlueButton übertragen und für die Veranstalter sowie alle weiteren Teilnehmer sichtbar wird. Wenn Sie das Chat-System und/oder die geteilten Notizen nutzen, Ihr Mikrofon oder Ihre Kamera einschalten und/oder Bildschirm- sowie Dateiinhalte teilen, willigen Sie ein, dass diese Informationen innerhalb der Webkonferenz öffentlich werden. Diese Informationen können bei einer Aufzeichnung des Meetings erfasst und für die spätere Nutzung im Rahmen der spezifischen Lehrveranstaltung gespeichert werden. Weitere Informationen zu den von BigBlueButton erfassten persönlichen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung von BigBlueButton.
  • Online-Notizblock “Etherpad”
    • Durch die Nutzung des Etherpads stimmen Sie zu, dass Ihre Benutzerkennung an das Etherpad übertragen und für die Veranstalter sowie alle weiteren Teilnehmenden sichtbar wird. Wenn Sie das Pad oder den integrierten Chat nutzen, willigen Sie ein, dass diese Informationen innerhalb des Etherpads öffentlich werden.

5 Garantien und Verfügbarkeit

Die Dienste der Lernplattform werden ohne Zusicherungen oder Garantien bereitgestellt. Insbesondere übernimmt die Hochschule Bremerhaven keine Gewähr für die Verfügbarkeit der Lernplattform oder die Sicherung der eingestellten Daten. Die Hochschule Bremerhaven bemüht sich jedoch, Ausfallzeiten so kurz wie möglich zu halten und sicherzustellen, dass alle Funktionen jederzeit verfügbar sind.
Die Nutzung der Lernplattform erfolgt auf eigenes Risiko. Die Hochschule Bremerhaven übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Inhalte.

6 Löschung von Inhalten

Die Hochschule behält sich das Recht vor, Inhalte nach einer angemessenen Zeitspanne von der Lernplattform zu entfernen. Die Löschung von Kursen erfolgt regelmäßig durch den LifeCycle-Manager. Als Kursadministrierende erhalten Sie in der Regel vor der Löschung eine Benachrichtigung mit der Möglichkeit, die Löschung Ihres Kurses zu verlängern oder auszusetzen. Eine Löschung erfolgt auch, wenn dies durch rechtliche Bestimmungen erforderlich ist. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte werden sorgfältig überprüft. Während der Überprüfung werden die betroffenen Inhalte gesperrt.

7 Änderungen und Einstellen des Lernplattform-Service

Die Leitung der Hochschule behält sich das Recht vor, den Umfang, die Verfügbarkeit und den Zugang zum Service zu verändern. Dies gilt auch für die vollständige Einstellung des Service. Bestimmte Funktionen oder Teile der Lernplattform können jederzeit für Wartungsarbeiten oder zur Weiterentwicklung geändert oder außer Kraft gesetzt werden. Bei einer gravierenden Änderung der Leistungen oder bei einer Einstellung des Service werden die Nutzenden rechtzeitig informiert, sodass sie ihre Daten auf anderen Speichermedien sichern können. 

8 Haftung

Informationen zur Haftung finden Sie in der Benutzungsordnung für Informationsverarbeitungssysteme der Hochschule Bremerhaven unter dem Abschnitt Haftung des Systembetreibers / Haftungsausschluss. Die Hochschule Bremerhaven übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Lernplattform-Service fehlerfrei und jederzeit ohne Unterbrechung verfügbar ist. Eventuelle Datenverluste infolge technischer Störungen sowie die Kenntnisnahme vertraulicher Daten durch unberechtigte Zugriffe Dritter können nicht ausgeschlossen werden. 

9 Über diese Nutzungsvereinbarung

Die Nutzungsvereinbarung ist online auf der Anmeldeseite der Lernplattform einsehbar und muss bei der ersten Anmeldung auf der Lernplattform bestätigt werden. Sie kann jederzeit geändert werden. In diesem Fall werden Sie über das System dazu aufgefordert, die neue Nutzungsvereinbarung zu akzeptieren. 

10 Inkrafttreten

Durch die Nutzung der Lernplattform erklären sich die Nutzenden mit den Nutzungsbedingungen einverstanden und bestätigen, die Datenschutzbestimmung der Lernplattform ELLIzur Kenntnis genommen zu haben, insbesondere hinsichtlich der Erhebung von Nutzungsdaten und des Zugriffs auf persönliche Daten im Rahmen der Plattformnutzung.
Die Nutzungsvereinbarung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung an der Hochschule Bremerhaven in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Vereinbarung an der Hochschule Bremerhaven über die Nutzung des Lernplattform Service außer Kraft. 
Stand: 10.01.2025